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BPatG, 16.04.2019 - 12 W (pat) 6/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der …
Auszug aus BPatG, 16.04.2019 - 12 W (pat) 6/19
Der Einwand der Patentinhaberin, dass der Fachmann durch den Stand der Technik weder zu der Anordnung nach Hilfsantrag I noch zu der Art der Festlegung nach Hilfsantrag II hingeführt werde, vermag letztendlich nicht durchzugreifen, da der Fachmann wie zum Hauptantrag ausgeführt, bereits mit Hilfe seines Fachwissens, ausgehend von den baulichen Gegebenheiten der D7 zwangsläufig bzw. aufgrund einfacher Zweckmäßigkeitserwägungen zu den beanspruchten Anordnung bzw. Festlegung gelangt, ohne hierzu weiterer Hinweise oder einer gezielten Veranlassung aus dem Stand der Technik zu bedürfen (siehe BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem).